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BASKENLAND: Modell 232, muss bald vorgelegt werden

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Denken Sie daran, dass es im November vorgelegt werden muss.

BASKENLAND: Modell 232, muss bald vorgelegt werden

Die informative Erklärung von verbundenen Geschäften und solchen, die mit nicht kooperativen Gerichtsbarkeiten verbunden sind, muss im Monat nach den 10 Monaten nach Abschluss des Steuerzeitraums vorgelegt werden. Daher im November, wenn das Geschäftsjahr des Unternehmens mit dem Kalenderjahr zusammenfällt.

Wer muss dieses Modell vorlegen?

Diejenigen, die bestimmte Geschäfte mit verbundenen Personen oder Einrichtungen oder mit nicht kooperativen Gerichtsbarkeiten tätigen und:

  • Körperschaftsteuerpflichtige und nicht ansässige Steuerzahler, die durch eine Betriebsstätte handeln.
  • Einkommenszuweisungseinheiten im Ausland mit Präsenz in Araba, Bizkaia oder Gipuzkoa.

Welche Geschäfte müssen gemeldet werden?

Es muss über folgende Geschäfte informiert werden:

  • Diejenigen, die mit derselben Person oder Einrichtung getätigt wurden und insgesamt 36,000 Euro (ohne MwSt.) überschreiten.
  • Diejenigen, die mit nicht kooperativen Gerichtsbarkeiten getätigt wurden.
  • Diejenigen, bei denen die Patent Box-Reduzierung angewendet wurde.

 


Unsere Fachleute werden überprüfen, ob Ihr Unternehmen Informationen über die verbundenen Geschäfte vorlegen muss, die es durchführt, und Sie darüber beraten, wie Sie in diesen Fällen vorgehen sollten.

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