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Im Januar, Modell 145 der Quellensteuer

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, das Modell 145 auszufüllen.

Im Januar, Modell 145 der Quellensteuer

Bei der Einstellung Ihrer Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen sie gebeten, eine Mitteilung (das Modell 145) zu unterzeichnen, in der sie ihre persönliche und familiäre Situation mitteilen, um ihre Quellensteuer zu berechnen. Denken Sie jedoch daran, dass der Steuersatz geändert werden muss, wenn Änderungen eintreten und Ihre Mitarbeiter sie dem Unternehmen mitteilen (eine Geburt, die Zahlung einer Unterhaltsrente usw.).

Deshalb ist es ratsam, dass Sie im Januar Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, ein Modell 145 auszufüllen, um die im Vorjahr aufgetretenen und noch nicht gemeldeten Änderungen zu melden. Auf diese Weise profitieren alle:

  • Für Ihr Unternehmen bedeutet dies, dass weniger Mitarbeiter Änderungen mitteilen, die im Vorjahr zu einem anderen Zeitpunkt aufgetreten sind (zum Beispiel zur Mitte des Jahres), was Sie dazu zwingen würde, den im Januar festgelegten Steuersatz neu zu berechnen.
  • Für die Mitarbeiter bedeutet dies, dass sie bei den im Modell 145 gemeldeten Änderungen eine geringere Quellensteuer erhalten, was ihnen ermöglicht, jeden Monat mehr Nettoeinkommen zu erhalten; und wenn dies zu einer Erhöhung führt, vermeiden sie die Strafen, die das Finanzamt ihnen auferlegen kann, wenn sie diese Änderungen nicht melden.

Wenn einer Ihrer Mitarbeiter falsche Angaben macht, um eine geringere Quellensteuer zu erhalten (zum Beispiel, indem er angibt, dass der Ehepartner keine Einkünfte hat oder dass er unterhaltsberechtigte Angehörige hat, was nicht stimmt), ist er - und nicht das Unternehmen - gegenüber dem Finanzamt verantwortlich. In diesem Fall kann das Finanzamt dem Arbeitnehmer, wenn er verpflichtet ist, die Einkommensteuererklärung abzugeben, eine Strafe von 35% der nicht einbehaltenen Beträge auferlegen (150%, wenn er nicht verpflichtet ist).

Berechnen Sie immer die Quellensteuer gemäß den Angaben Ihrer Mitarbeiter und bewahren Sie das unterzeichnete Modell 145 auf. Auf diese Weise kann Ihr Unternehmen im Falle einer Überprüfung nachweisen, dass es korrekt gehandelt hat.

Unsere Fachleute helfen Ihnen bei der Berechnung der anwendbaren Einkommensteuerabzüge für Ihre Mitarbeiter.

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