Wann müssen wir eine Prüfung durchführen?
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Sehen Sie, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen zur Prüfung verpflichtet ist.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist vorgeschrieben, wenn bestimmte wirtschaftliche Schwellenwerte überschritten werden oder spezifische Umstände eintreten (die Verpflichtung besteht auch in Insolvenz- oder Liquidationssituationen). Zu diesem Zweck müssen Unternehmen ihre Konten von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren (oder im ersten Geschäftsjahr nach Gründung, Umwandlung oder Fusion) mindestens zwei der folgenden Grenzwerte überschreiten:
- Vermögenswerte. Wenn ihr Vermögensvolumen über 2. 850. 000 Euro liegt.
- Umsatzerlöse. Wenn ihr jährlicher Umsatz über 5. 700. 000 Euro liegt.
- Mitarbeiter. Wenn der durchschnittliche Personalbestand während des Geschäftsjahres über 50 Mitarbeiter liegt.
Diese wirtschaftlichen Grenzwerte wurden durch eine europäische Richtlinie erhöht, die noch in das spanische Recht umgesetzt werden muss. Daher wird die Prüfung obligatorisch sein für Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Grenzwerte überschreiten:
- Vermögenswerte. Wenn ihr Vermögensvolumen über 3. 565. 000 Euro liegt.
- Jährliche Umsatzerlöse. Wenn ihr jährlicher Umsatz über 7. 125. 000 Euro liegt.
- Mitarbeiter. Wenn der durchschnittliche Personalbestand während des Geschäftsjahres über 50 Mitarbeiter liegt (diese Obergrenze bleibt unverändert).
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung bestehen bleibt, bis zwei der genannten Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr überschritten werden.
Auch wenn Ihr Unternehmen die oben genannten gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, sollten Sie wissen, dass Sie Ihre Konten prüfen lassen müssen, wenn Sie Zuschüsse oder öffentliche Beihilfen in Höhe von über 600. 000 Euro erhalten oder wenn Sie Verträge mit dem öffentlichen Sektor in Höhe von mehr als 600. 000 Euro abschließen und dieser Betrag mehr als 50 % Ihres Umsatzes ausmacht. Die Konten des Geschäftsjahres, in dem die Zuschüsse oder Beihilfen erhalten werden, sowie der Geschäftsjahre, in denen die subventionierten Operationen oder Investitionen durchgeführt werden, müssen geprüft werden.
Unsere Fachleute werden Sie beraten, Ihnen bei der Bewertung Ihres konkreten Falls helfen und Sie bei den Schritten unterstützen, die Ihr Unternehmen unternehmen muss, wenn eine Prüfungspflicht besteht.
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