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BASKENLAND UND NAVARRA: Bereit für den Abschluss der Konten?

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Überprüfen Sie gründlich Ihre Buchhaltung, um Steuern bei der Körperschaftsteuererklärung zu sparen.

In diesen Wochen schließen Unternehmen ihre Konten für 2025 ab. Eine gründliche Überprüfung der Buchhaltung und der anwendbaren Steuervergünstigungen kann zu erheblichen Steuereinsparungen bei der Körperschaftsteuer führen.

Überprüfen Sie, ob die Rechnungslegungsvorschriften korrekt angewendet wurden

Manchmal können allein die korrekte Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften bereits Einsparungen bedeuten. Beispielsweise kann überprüft werden, ob:

die maximal zulässigen Abschreibungssätze nach dem Gesetz angewendet werden oder ob eine degressive Abschreibung auf bestimmte Vermögenswerte angewendet werden kann.

Wertminderungen bestimmter Vermögenswerte (zahlungssäumige Kunden, veraltete Lagerbestände usw.) erfasst werden oder ob Verpflichtungen bestehen, die sich in Zukunft realisieren können (Rückstellungen).

Aufwendungen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst werden. So ist es beispielsweise bei Personalkosten oft möglich, einen Teil der Weihnachtszahlungen des folgenden Jahres zu periodisieren und als Aufwand zu erfassen, usw.

Und vergessen Sie nicht die Anpassungen bei der Körperschaftsteuererklärung

In anderen Fällen werden Anreize nicht in der Buchhaltung, sondern über Anpassungen bei der Körperschaftsteuererklärung angewendet (zum Beispiel die steuerliche Begünstigung für Investitionen oder die beschleunigte Abschreibung für KMU; oder die besondere Rücklage zur Gewinnnivellierung im Baskenland und die besondere Rücklage für Investitionen in Navarra). Dennoch muss zum Ende des Geschäftsjahres die Auswirkung dieser Anpassungen auf die Steuerzahlung erfasst werden.

Es ist ratsam, all diese Fragen gründlich zu überprüfen. Unsere Fachleute werden Ihre Konten analysieren und Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerrechnung zu optimieren.

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