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Modell 347, im Februar

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Erklärung über Geschäftsvorfälle mit Dritten.

Modell 347, im Februar

Falls Ihr Unternehmen im Jahr 2025 Geschäftsvorfälle mit einem Kunden oder Lieferanten über insgesamt 3. 005, 06 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) getätigt hat und nicht im System für die Sofortige Informationsübermittlung registriert ist, müssen Sie im Laufe dieses Februars das Modell 347 für dieses Jahr einreichen. Zu diesem Zweck beachten Sie bitte Folgendes:

  • Sie müssen diejenigen Geschäftsvorfälle nicht angeben, über die das Finanzamt bereits über andere Erklärungen informiert ist. Dies gilt beispielsweise für Geschäftsvorfälle, die der Quellensteuer unterliegen.
  • Es müssen auch die Geschäftsvorfälle angegeben werden, bei denen zwar keine Mehrwertsteuer berechnet wird, aber eine Pflicht zur Rechnungsausstellung besteht (sofern der Betrag von 3. 005, 06 Euro überschritten wird), es sei denn, es liegen Ausnahmen gemäß den Vorschriften vor.

Vergessen Sie nicht, dass die Informationen im Allgemeinen nach Quartalen aufgeschlüsselt werden müssen. Die ausgestellten Rechnungen werden dem Quartal zugeordnet, in dem der Geschäftsvorfall stattgefunden hat, während die erhaltenen Rechnungen dem Quartal zugeordnet werden, in dem sie eingegangen sind.  

Wenn Sie verpflichtet sind, das Modell 347 einzureichen, haben Sie Zeit, dies bis zum 2. März zu tun.

 

Kontaktieren Sie uns: Wir werden alle Fragen zur Ausfüllung des Modells 347 beantworten, die Ihnen entstehen könnten.


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