DEMO
ICONOS FINALES-TRAZADOS

BASKENLAND UND NAVARRA: Haben Sie eine Lohnpfändung erhalten?

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Wenn Ihr Unternehmen einen Lohn pfänden muss, betrifft dies Sie.

BASKENLAND UND NAVARRA: Haben Sie eine Lohnpfändung erhalten?

Wenn Sie eine Lohnpfändungsmitteilung von einem Gericht oder der öffentlichen Verwaltung (normalerweise vom Finanzamt oder der Sozialversicherung) für einen Ihrer Mitarbeiter erhalten haben, fragen Sie sich wahrscheinlich, was zu tun ist. Obwohl die Mitteilung Anweisungen zur Höhe, das Konto, auf das die Beträge eingezahlt werden müssen, usw. enthalten wird, beantworten wir im Folgenden einige Fragen, die sich Ihnen stellen können: Was ist die Referenzlohnsumme für die Pfändung?

Die Summe aller festen Lohnbestandteile, die der Arbeitnehmer erhält (Grundgehalt, Betriebszugehörigkeit, Weihnachtsgeld usw.) in ihrem Netto-Betrag (das heißt, nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern).

Und welcher Betrag kann gepfändet werden?

Der Mindestlohn (SMI) ist unpfändbar, der für das Jahr 2026 auf 1. 221 Euro festgelegt wurde. Darüber hinaus wird ein Prozentsatz in Stufen basierend auf dem Gesamtnettoeinkommen angewendet, gemäß der folgenden Skala:

Lohn

Pfändbarer Prozentsatz

Bis zu 1 SMI

0% (unpfändbar)

Von 1 bis 2 SMI

30%

Von 2 bis 3 SMI

50%

Von 3 bis 4 SMI

60%

Von 4 bis 5 SMI

75%

75%

Überschuss von 5 SMI

90%

Bitte beachten Sie, dass je nach den familiären Umständen der gepfändeten Person Besonderheiten auftreten können.

Wenn Sie eine Lohnpfändungsverfügung erhalten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie über den Betrag, der dem Arbeitnehmer gepfändet werden kann.

Solicitud de contacto DE

Schutz personenbezogener Daten.

Verantwortlich für die Bearbeitung: ,
,

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Beantwortung Ihrer Anfragen und/oder Informationsanfragen auf der Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei der Bereitstellung Ihrer Daten gegeben haben (Artikel 6.1.a, Spanischen RGPD).
Sie können die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre Daten ausüben:

  • Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Einschränkung der
    Verarbeitung, Übertragbarkeit, Nichtübertragbarkeit die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit und das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen.
  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
    einreichen Aufsichtsbehörde.

Sie können den rechtlichen Hinweis und die vollständigen Informationen hier abrufen


Schieben Sie, um die Schaltfläche zu aktivieren