BASKENLAND: Neuer Abzug für betriebliche Beiträge zu betrieblichen Altersversorgungssystemen
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Entdecken Sie den neuen Abzug in Gesellschaften für betriebliche Beiträge zu betrieblichen Altersversorgungssystemen
Betriebliche Beiträge zu betrieblichen Altersversorgungssystemen, die nicht für bevorzugte Altersvorsorgepläne, die in freiwillige soziale Sicherheitseinrichtungen (EPSV) integriert sind, geleistet werden, berechtigen zu einem Abzug von der Nettosteuer. Schauen wir uns an, worum es geht:
Was ist die Grundlage für den Abzug?
Es handelt sich um die Summe der steuerlich zurechenbaren Beiträge der Arbeitnehmer, die sich aus Tarifverhandlungen ergeben.
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um den Abzug anzuwenden?
Die betrieblichen Beiträge müssen sein:
- ≥ 1, 5% des jährlichen Bruttogehalts insgesamt im Arbeitgeberunternehmen; oder
- zugunsten von Personen unter 36 Jahren zum Zeitpunkt der Steuerentstehung.
Wie hoch ist der Betrag des Abzugs?
10% der Nettosteuer.
Was passiert zwischen 2025 und 2029?
Für Steuerzeiträume, die zwischen dem 1. 1. 2025 und dem 31. 12. 2029 beginnen, um eine schrittweise Einführung des Systems zu fördern, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind; das heißt, wenn die betrieblichen Beiträge weniger als 1, 5% des jährlichen Bruttogehalts des Arbeitgebers betragen, können Sie einen Abzug von 5% geltend machen.
Unsere Fachleute werden Ihnen den neuen Abzug im Detail erklären und Ihnen bei der Anwendung helfen.
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