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BASKENLAND UND NAVARRA: Holen Sie sich die Mehrwertsteuer für unbezahlte Beträge zurück

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Sie können die nicht eingezogene Mehrwertsteuer zurückfordern, sobald eine bestimmte Frist seit der Transaktion abgelaufen ist.

BASKENLAND UND NAVARRA: Holen Sie sich die Mehrwertsteuer für unbezahlte Beträge zurück

Wenn Ihr Unternehmen Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, müssen Sie sie in der periodischen Erklärung angeben, die dem Datum der Transaktion entspricht, auch wenn Sie sie nicht erhalten haben. Wenn die Rechnung jedoch unbezahlt blieb und Sie den Betrag noch nicht erhalten haben, ermöglicht Ihnen das Finanzamt, die Bemessungsgrundlage zu ändern und die damals eingezogene Mehrwertsteuer unter Erfüllung einer Reihe von Anforderungen zurückzufordern.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

  • Es müssen 6 Monate oder ein Jahr seit dem Entstehen (Datum der Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung) vergangen sein, ohne dass die Zahlung des gesamten oder eines Teils des Kredits erfolgt ist; ein Jahr, wenn im Vorjahr der Umsatz Ihres Unternehmens 6. 010. 121, 04 Euro überschritten hat.
  • Diese Umstände müssen in den Mehrwertsteuer-Registern dokumentiert sein.
  • Der Empfänger der Transaktion muss Unternehmer oder Fachmann sein; oder wenn es sich um eine Privatperson handelt, muss die Bemessungsgrundlage der Transaktion mehr als 50 Euro ohne Mehrwertsteuer betragen.
  • Sie müssen die Zahlung beim Schuldner durch gerichtliche Mahnung, notarielle Aufforderung oder auf andere Weise, die eindeutig die Forderung der Zahlung nachweist, eingefordert haben, auch wenn es sich um von öffentlichen Stellen garantierte Kredite handelt.

Und was muss dann getan werden, um die Mehrwertsteuer zurückzufordern?

Sie müssen eine berichtigte Rechnung ausstellen und sie dem Schuldner zusenden, wobei die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer storniert wird. Auf diese Weise schuldet der Schuldner nur noch den Hauptbetrag der Transaktion. Diese Rechnung muss:

  • Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der genannten 6 Monate oder eines Jahres ausgestellt werden. Und sie muss an den Kunden gesendet werden.
  • Innerhalb eines Monats nach der Ausstellung an das Finanzamt gemeldet werden.

Denken Sie daran…

Die Berichtigung dient nur dazu, die Mehrwertsteuer zurückzufordern, und bedeutet keine Aufgabe des weiteren Einforderns des Hauptbetrags.

Wenn Ihr Unternehmen unbezahlte Beträge hat, werden wir Sie darüber beraten, wie Sie die nicht eingezogene Mehrwertsteuer direkt von der Finanzbehörde zurückfordern können.

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