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Ich möchte nicht, dass er in den Räumlichkeiten bleibt

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Wird ein Mietvertrag für Geschäftsräume verlängert, wenn der Mieter weiterhin Miete zahlt?

Ich möchte nicht, dass er in den Räumlichkeiten bleibt

Sie haben Geschäftsräume vermietet und obwohl Sie dem Mieter mitgeteilt haben, dass Sie den Vertrag nicht verlängern möchten, ist er geblieben und zahlt weiterhin die Mieten. In diesem Fall, wurde der Vertrag verlängert?

Der Mietvertrag wurde für eine Laufzeit von drei Jahren vereinbart; und trotz Mitteilung an den Mieter mit der vereinbarten Frist und auf einem sicheren Weg (Einschreiben) über die Absicht, ihn nicht zu verlängern, hat er dies ignoriert.

Nun, in solchen Fällen, wenn der Mieter am Fälligkeitsdatum weiterhin die Räumlichkeiten nutzt, können Sie eine Räumungsklage einreichen, in der Sie die Räumung beantragen. Bei einer solchen Klage könnte es sein, dass Ihr Mieter genau darauf hinweist, dass er bis zu diesem Zeitpunkt die Mieten bezahlt hat und daher eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags stattgefunden hat und er das Recht hat, die Räumlichkeiten weiter zu nutzen.

Aber... Was sagen die Gerichte dazu? In Fällen, in denen der Vermieter klar und rechtzeitig die Absicht erklärt hat, den Vertrag nicht zu verlängern, halten die Gerichte fest, dass es keine Vertragsverlängerung gibt, auch wenn die Mietzahlungen des Mieters akzeptiert wurden.

In jedem Fall:

  • Um solche Situationen zu vermeiden, vereinbaren Sie im Mietvertrag eine finanzielle Strafe für jeden Tag, an dem der Mieter nach Ablauf des Vertrags in den Räumlichkeiten bleibt. Dies wird ihn dazu anregen, die Räumlichkeiten zu räumen und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
  • Wenn der Mieter dennoch nicht auszieht, können Sie die vereinbarte Strafzahlung einfordern (zusätzlich zu den anfallenden Mieten, bis Sie wieder in den Besitz gelangen), ohne Schadensersatz nachweisen zu müssen (die Strafe wird automatisch fällig).

 

 

Unsere Fachleute beraten Sie bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Mietverträgen sowie bei der Einreichung einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Beschwerde im Falle eines Verstoßes.

 

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