NAVARRA: Erfahren Sie, welche Ausgaben von Ihren Arbeitseinkünften abgezogen werden können
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Dies ist die geschlossene Liste der abzugsfähigen Ausgaben von Arbeitseinkünften in der Einkommensteuer.
Es können nur folgende Ausgaben abgezogen werden:
√ Beiträge zur Sozialversicherung, obligatorische Beiträge von Beamten an allgemeine Versicherungen und Abzüge für passive Rechte und Beiträge an Waisen- oder ähnliche Einrichtungen.
√ Beiträge an eine Berufskammer, wenn die Mitgliedschaft obligatorisch ist, in dem Umfang, der ihren wesentlichen Zwecken entspricht. Es gibt eine Obergrenze: 500 Euro pro Jahr.
√ Kosten für rechtliche Verteidigung, die aus Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Unternehmen resultieren. Die Obergrenze beträgt 300 Euro pro Jahr.
Unsere Fachleute werden Ihnen im Detail erklären, welche dieser abzugsfähigen Ausgaben anfallen, und Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung helfen.
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