Ferienvermietung
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Einheitliches Register für die Vermietung von Ferienwohnungen
Der Oberste Gerichtshof (TS) hat die Beschwerde der Generalitat Valenciana gegen den RD 1312/2024 teilweise angenommen, der das Verfahren für das Einheitliche Register der Mieten regelt und die Schaffung des digitalen Einheitlichen Schalters digitales Einheitliches Ansprechpartnerportal Der entscheidende Punkt war, ob der Staat "Kompetenztitel"
Der Schlüsselpunkt war, ob der Staat " Registrierungsordnung (Verfassung, Art. 149.1.8) fällt, da kein Mietvertrag oder Belastungen des Eigentums eingetragen werden, um gegenüber Dritten wirksam zu werden. Laut TS handelt es sich hier um ein Register über Immobilien (oder Teile von Immobilien), das erforderlich ist, um die unverzichtbare Registriernummer zu erhalten, um die Vermietung auf Online-Plattformen anzugeben Auch das Argument der grundlegenden Gleichheit
der Spanier (Verfassung Art. 149.1.1) überzeugt den TS nicht, da die Vorschrift nicht nur Mindestbedingungen festlegt. grundlegliche Gleichheit der Spanier (Art. 149.1.1 der Verfassung), weil die Vorschrift nicht nur darauf abzielt, die Bedingungen für die Vermietung in Mindestbedingungen , sondern regelt sehr detailliert ein nationales Register, das den Verwaltungen Informationen zur Verfügung stellen soll. Und es schließt auch aus, dass es sich um eine einfache Maßnahme der Grundlagen oder wirtschaftliche Koordinierung wirtschaftliche Koordinierung Der Oberste Gerichtshof gibt jedoch zu, dass der Staat
die digitale Einheitliche Anlaufstelle kann das Einheitliche Ansprechpartner-Verfahren regeln Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder eine Kontroverse im Zusammenhang mit einer touristischen oder Ferienvermietung haben, können unsere Fachleute Ihren Fall analysieren und die geeigneten Maßnahmen zur Verteidigung Ihrer Interessen ergreifen
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