BASKENLAND UND NAVARRA: Erfahren Sie mehr über steuerfreie Transportpauschalen
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Wir erinnern Sie an die steuerliche Behandlung von Zulagen für Reisekosten.
Wenn Ihr Unternehmen Beträge an seine Mitarbeiter zahlt, um sie für die Reisekosten zu entschädigen, die sie aus eigener Tasche tragen, um zur Arbeit außerhalb der üblichen Fabrik, Werkstatt, Büro oder Arbeitsstätte zu gelangen, unterliegen diese Beträge nicht der Einkommenssteuer unter folgenden Voraussetzungen und Höchstbeträgen.
Wenn der Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel nutzt
Ist der Betrag der Ausgaben, der durch eine Rechnung oder ein gleichwertiges Dokument nachgewiesen wird, nicht steuerpflichtig.
Und wenn der Transport privat ist
Sind die Beträge, die Ihr Unternehmen ihm für folgende Ausgaben erstattet, nicht steuerpflichtig:
- Die Kosten für Maut und Parken.
- Die gefahrenen Kilometer, mit einem Höchstbetrag von 0,29 Euro pro Kilometer im Baskenland; 0,36 Euro pro Kilometer in Navarra.
Dafür ist erforderlich, dass der Mitarbeiter sowohl die Kosten für Maut und Parken als auch die tatsächliche Durchführung der Reise nachweist.
Unsere Berater werden Ihnen bei Fragen zur Besteuerung von Transportpauschalen für Ihre Mitarbeiter behilflich sein.
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