BASQUE COUNTRY UND NAVARRA: Werden Sie in diesen Ferien jemanden einstellen?
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Bei befristeten Verträgen muss mindestens 2% einbehalten werden. Im Falle einer Verlängerung prüfen Sie, ob dieser Betrag reguliert werden muss.
Um zu berechnen, welcher Betrag einbehalten werden muss, müssen die Vergütungen bekannt sein, die im Laufe des Kalenderjahres gezahlt werden sollen, und die einbehaltenen Tarife konsultiert werden, um den anwendbaren Einbehaltungsprozentsatz zu erfahren.
Wenn Ihr Unternehmen jedoch Arbeitnehmer mit einem Vertrag von weniger als einem Jahr einstellt, müssen Sie einen Mindestbehalt von 2% vornehmen. In Bezug auf diesen Prozentsatz beachten Sie bitte, dass:
Es handelt sich um einen Mindestsatz
Der Satz von 2% wird angewendet, auch wenn aus dem einbehaltenen Tarif ein niedrigerer Satz resultiert. Sollte jedoch ein höherer Satz resultieren, ist dieser höhere Satz anzuwenden.
Was passiert, wenn der befristete Vertrag verlängert wird?
Der Mindestsatz von 2% muss weiterhin angewendet werden, wenn die Verlängerung oder Erneuerung ebenfalls weniger als ein Jahr dauert. Viele Unternehmen handeln jedoch aus Gewohnheit und wenden diesen Mindestsatz auf alle befristeten Verträge an, selbst wenn diese um mehr als ein Jahr verlängert werden.
Unsere Fachleute stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung, die Sie haben könnten.
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