BASKENLAND UND NAVARRA: Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung beim Verkauf von Immobilien
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Bei der zweiten Übertragung einer Immobilie kann die Besteuerung durch Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn auf die Mehrwertsteuerbefreiung verzichtet wird.
Wie Sie wissen, sind die zweiten und nachfolgenden Lieferungen von Immobilien (im Allgemeinen diejenigen, die nicht vom Bauträger durchgeführt werden) von der Mehrwertsteuer befreit. In diesen Fällen muss der Erwerber die Grunderwerbsteuer entrichten. Wenn der Erwerber ein Unternehmer ist, wird diese Steuer für ihn zu höheren Kosten führen (da die Grunderwerbsteuer im Gegensatz zur Mehrwertsteuer nicht abziehbar ist).
Sind Sie Unternehmer und möchten diese höheren Kosten vermeiden?
Wenn dies Ihr Fall ist, oder der Ihrer Firma, können Sie den Verkäufer bitten, auf die Befreiung zu verzichten, sodass der Erwerb mit Mehrwertsteuer und nicht mit Grunderwerbsteuer besteuert wird.
Was sind die Voraussetzungen für den Verzicht?
- Der Verkäufer muss Mehrwertsteuerpflichtiger sein; das heißt, er muss die Immobilie in einer Tätigkeit genutzt haben, die Mehrwertsteuer beinhaltet.
- Ihr Unternehmen muss die Immobilie einer Tätigkeit zuweisen, in der es das Recht hat, die Mehrwertsteuer, die es trägt, ganz oder teilweise abzuziehen (wenn es sich im Verhältnis befindet, ist auch der Verzicht möglich).
Welche Auswirkungen hat dies?
Durch den Verzicht erfolgt die Übertragung mit Mehrwertsteuer, und Sie als Erwerber können diese Steuer (ganz oder teilweise) abziehen.
Dennoch beachten Sie bitte, dass…
Sie eine zusätzliche Steuer tragen müssen, die für Sie Kosten verursachen wird: die Steuer über Rechtsgeschäfte, die an Dokumente gebunden sind (AJD).
Unsere Fachleute werden Ihnen erklären, wie der Verzicht durchgeführt werden muss.
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