NAVARRA: Sind Sie verpflichtet, in Gesellschaften zu erklären?
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Da die Kampagne der Gesellschaften begonnen hat, möchten Sie vielleicht wissen, ob Sie eine Selbstbeteiligung einreichen müssen.
Steuerpflichtige, die an das Steueramt von Navarra zahlen, sind verpflichtet, eine Selbstbeteiligung für Gesellschaften am festgelegten Ort und in der festgelegten Form einzureichen.
Wer ist verpflichtet?
Diese Verpflichtung müssen erfüllen:
- Juristische Personen, landwirtschaftliche Umwandlungsgesellschaften und zivilrechtliche Gesellschaften mit Handelszweck.
- Steuergruppen, die unter dem besonderen Konsolidierungssteuerregime besteuert werden.
- Bestimmte juristische Personen ohne Rechtspersönlichkeit. Zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften, Pensionsfonds, Investmentfonds, Risikokapitalfonds und andere.
· Teilweise befreite Einrichtungen. Sie sind verpflichtet, alle ihre Einkünfte, befreit und nicht befreit, mit Ausnahme der politischen Parteien, die ausschließlich die nicht befreiten Einkünfte erklären müssen, zu erklären.
Wer ist nicht verpflichtet?
Diese Verpflichtung besteht nicht:
- Befreite Einrichtungen.
- Teilweise befreite Einrichtungen und politische Parteien, die im Gesellschaften das besondere Regime anwenden, wenn ihre Gesamteinnahmen nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr betragen und ihre Einkünfte aus nicht befreiten Einkünften ohne Abzug nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr betragen.
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