DEMO
ICONOS FINALES-TRAZADOS

NAVARRA: Sind Sie verpflichtet, in Gesellschaften zu erklären?

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Da die Kampagne der Gesellschaften begonnen hat, möchten Sie vielleicht wissen, ob Sie eine Selbstbeteiligung einreichen müssen.

NAVARRA: Sind Sie verpflichtet, in Gesellschaften zu erklären?

Steuerpflichtige, die an das Steueramt von Navarra zahlen, sind verpflichtet, eine Selbstbeteiligung für Gesellschaften am festgelegten Ort und in der festgelegten Form einzureichen.

Wer ist verpflichtet?

Diese Verpflichtung müssen erfüllen:

  • Juristische Personen, landwirtschaftliche Umwandlungsgesellschaften und zivilrechtliche Gesellschaften mit Handelszweck.
  • Steuergruppen, die unter dem besonderen Konsolidierungssteuerregime besteuert werden.
  • Bestimmte juristische Personen ohne Rechtspersönlichkeit. Zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften, Pensionsfonds, Investmentfonds, Risikokapitalfonds und andere.

·       Teilweise befreite Einrichtungen. Sie sind verpflichtet, alle ihre Einkünfte, befreit und nicht befreit, mit Ausnahme der politischen Parteien, die ausschließlich die nicht befreiten Einkünfte erklären müssen, zu erklären.

Wer ist nicht verpflichtet?

Diese Verpflichtung besteht nicht:

  • Befreite Einrichtungen.
  • Teilweise befreite Einrichtungen und politische Parteien, die im Gesellschaften das besondere Regime anwenden, wenn ihre Gesamteinnahmen nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr betragen und ihre Einkünfte aus nicht befreiten Einkünften ohne Abzug nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr betragen.
Wir stehen Ihnen für jede Klärung bezüglich der Einreichung und Zahlung Ihrer Selbstbeteiligung zur Verfügung.

Solicitud de contacto DE

Schutz personenbezogener Daten.

Verantwortlich für die Bearbeitung: ,
,

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Beantwortung Ihrer Anfragen und/oder Informationsanfragen auf der Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei der Bereitstellung Ihrer Daten gegeben haben (Artikel 6.1.a, Spanischen RGPD).
Sie können die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre Daten ausüben:

  • Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Einschränkung der
    Verarbeitung, Übertragbarkeit, Nichtübertragbarkeit die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit und das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen.
  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
    einreichen Aufsichtsbehörde.

Sie können den rechtlichen Hinweis und die vollständigen Informationen hier abrufen


Schieben Sie, um die Schaltfläche zu aktivieren